ERKW

 

An ihrer Herbstsession entschied sich die Synode mit grosser Mehrheit dafür, einen Antrag auf eine gesetzliche Regelung der Ehesegnung für gleichgeschlechtliche Paare nicht weiterzuverfolgen. Mit dieser Entscheidung folgte das Parlament dem Vorschlag des Synodalrats, keine doktrinäre Wahl zu treffen, indem es sich für oder gegen die Ehesegnung für gleichgeschlechtliche Paare positioniert. Diese Entscheidung der Legislative ermöglicht es somit allen in der ERKW vertretenen theologischen Richtungen, in gegenseitigem Respekt zusammenzuleben.

Derzeit erlauben die Texte der Kirchenordnung Ehesegnungen für gleichgeschlechtliche Paare in einer von einem Pfarrer oder Diakon geleiteten Zeremonie, da sie nicht festlegen, ob die Ehe heterosexuelle oder homosexuelle Paare betrifft.

In der Synodendiskussion wurde daran erinnert, dass von den Amtsträgern eine bedingungslose Gastfreundschaft verlangt wird und dass sie verpflichtet sind, jede Anfrage mit Sorgfalt und Wohlwollen zu behandeln. Amtsträger, die keine Segnung der Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares vornehmen möchten, sind nicht verpflichtet, dies zu tun. Sie müssen das Paar jedoch an einen Kollegen oder eine Kollegin verweisen.

Der Synodalrat der ERKW hat volles Vertrauen in seine Amtsträger, die die Fähigkeiten und das Einfühlungsvermögen besitzen, um Paare wohlwollend und professionell zu begleiten.